Unsere Mitarbeiter von ASS – Arbeit statt Strafe – vermitteln und überwachen die Tilgung einer Geldstrafe durch einen Verurteilten.
Die Verurteilten kommen zu uns, weil sie die Geldstrafe aufgrund ihrer schwierigen sozialen Lage und wirtschaftlichen Situation nicht bezahlen können.
Damit eine drohende Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB verhindert wird, kann die Strafe durch eine Ratenzahlung oder durch freie Arbeit bei einem Beschäftigungsgeber stetig abgeleistet werden.