Am 12.11.1827 wurde unser Verein per Annahme des Grundgesetzes begründet. Schon damals hatten die Stifter im Sinn, „mitleids- und strafwürdige Opfer eigener Schuld zu frommen und nützlichen Staatsbürgern umzuschaffen“. Es sollte dafür gesorgt werden, „dass die Entlassenen nicht durch Hilfslosigkeit wieder zu Straftätern werden“.
Wir drücken die Dinge heute möglicherweise korrekter aus – an unserer Zielsetzung aber hat sich in den vergangenen 194 Jahren nichts Wesentliches geändert.
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