Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und sie nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, diese durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Die sbh kann nach Genehmigung der „gemeinnützigen Arbeit“ von der Staatsanwaltschaft als Vermittler beauftragt werden. Der erste wichtige Schritt zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist somit erst mal getan.
Aus verschiedensten Gründen schaffen es nicht alle unserer Klient*innen zu einem unserer Erst- oder Folgegespräche zu erscheinen. Jegliche postalische und telefonische Versuche der Kontaktaufnahme bleiben ergebnislos.
Hier kommt schließlich unser aufsuchender SCOUT ins Spiel. Der SCOUT wird von uns beauftragt, die Einladung zu einem Beratungsgespräch der Klient*in persönlich zu überbringen.
Durch unseren SCOUT-Service erfolgten im Jahre 2021 insgesamt 256 Zustellungen in ganz Berlin. Aus den benannten Zustellungen resultierten insgesamt 166 persönliche Kontakte. Das entspricht einer Quote von 65%. Und: Das eine oder andere Mal kann unmittelbar in Folge der persönlichen Übergabe eine Ratenzahlungsvereinbarung* abgeschlossen werden – ein aufsuchendes Angebot, das in Berlin bislang nur die sbh anbietet.
Wir freuen uns, mit dieser letzten Maßnahme eine große Anzahl an Klienten zu erreichen und sie vor einer möglichen Ersatzfreiheitsstrafe zu bewahren. Unser aufsuchender SCOUT – the last HOPE.
*vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft. Und: Auch der/die Klient*in kann die Vereinbarung jederzeit widerrufen.